Durch jeden Bestellungseingang anerkennt der Käufer sämtliche Punkte dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Alle angebotenen Preise sind ohne Mehrwertsteuer, nicht kartelliert und als empfohlene Richtpreise zu verstehen. Mit Erscheinen dieser Preisliste werden alle anderen Preislisten ungültig. Druckfehler vorbehalten. Alle Preise sind in sfr. angegeben und gelten ab Werk.
Ab einem Nettofakturenwert von CHF 300.– liefern wir frei Haus. Expressversand erfolgt ausschliesslich zu Lasten des Empfängers. Langwaren über 1.20m ab einem Nettofakturwert von CHF 1’000.– erfolgen frei Empfangsstation. Es bleibt uns vorbehalten Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Vorgenommene Teillieferung sind im Rahmen unserer Zahlungsvereinbarung zu regulieren. Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Besteller erst dann berechtigt, wenn er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat, es sei denn, es ist ein fixer Liefertermin vereinbart.
Die Lieferung erfolgt in der Regel gegen offene Rechnung. Das Zahlungsziel beträgt 10 Tage mit 3% Skonto oder 30 Tage netto. In Einzelfällen liefern wir gegen Nachnahme oder Vorkasse. In solchen Fällen informieren wir den Besteller vorab.
Bei Fehlbestellungen werden 10% Bearbeitungsgebühr in Abzug gebracht. Auf Sonderanfertigungen -/ Bestellungen besteht grundsätzlich kein Rückgaberecht.
Technische Änderungen im Sinne des Fortschritts behalten wir uns vor. Die Angaben über Gewicht, Masse, Leistung, Farbe etc. sind Richtwerte und dienen zur Orientierung.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher unberechtigt aushaftender Forderungen gegen den Besteller unser Eigentum. Der Besteller ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware nicht zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Von erfolgten Pfändungen sind wir unverzüglich zu verständigen. Eine Weiterveräusserung ist nur zulässig, wenn das vorbehaltene Eigentum aufrecht bleibt oder wir ausdrücklich vorher zugestimmt haben. Bei einer Weiterveräusserung tritt der Besteller sämtliche Forderungen aus diesem Veräusserungsgeschäft an uns ab. Der Besteller ist verpflichtet, den Abnehmer von dieser Zession in Kenntnis zu setzen und uns sämtliche Informationen über die Zession zur Verfügung zu stellen. Erfolgt die Weiterveräusserung gegen Barzahlung, übereignet der Besteller den vom dritten Abnehmer zu empfangenden Preis, der gesondert aufzubewahren und sofort an uns abzuliefern ist.
Die VRG Tarife werden offen gemäss offizieller SLRS/VRG Tarif Kategorien aufgeführt.
Unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen speichern und verarbeiten wir personen- und firmenbezogene Daten mit Hilfe der EDV.
Es sind die Bestimmungen des Schweizerischen Rechts anwendbar
Gerichtsstand Kreisgericht Toggenburg
Ebnat-Kappel, Januar 2021